Strom FAQ

Wenn es um den möglichen Wechsel des Stromanbieters geht, herrscht bei den meisten Verbrauchern immer noch eine gewisse Unsicherheit. Dabei lassen sich durch einen Wechsel zum Teil mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen.
Anbei die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Strom.

Worin besteht der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?

Der Netzbetreiber ist für einen ordnungsgemäßen Zustand des Stromnetzes verantwortlich. In vielen Fällen handelt es sich beim Netzbetreiber und beim regionalen Grundversorger um dasselbe Unternehmen. Dies ist insbesondere dann so, wenn es sich um ein Stadtwerk handelt. Der Stromversorger ist das Unternehmen, welches den Strom liefert. In der Regel verfügen Stromanbieter über kein eigenes Netz, sondern mieten das Netz des regionalen Versorgers an.

Wie kann man den Stromanbieter wechseln?

Um den günstigsten Stromanbieter zu finden, sollte man zunächst einen Stromvergleich mit einem Stromrechner durchführen. Dieser ermittelt anhand der eingegebenen Postleitzahl und des jährlichen Stromverbrauchs den günstigsten Anbieter im Vergleich. In den meisten Fällen kann der Wechsel direkt online beauftragt werden. Alternativ bieten die Stromanbieter auch die Möglichkeit, das Auftragsformular herunterzuladen und per Post an den neuen Anbieter zu senden. Sobald der Auftrag dort eingegangen ist, kümmert sich der neue Anbieter um alle weiteren Formalitäten.

Wie oft kann man den Stromanbieter wechseln?

Hierfür gibt es keine Begrenzung. Verbraucher müssen sich lediglich an die jeweiligen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten halten. Viele Stromanbieter halten für Neukunden attraktive Rabatte oder Prämien bereit, weshalb es sich durchaus lohnen kann, den Anbieter auch öfters zu wechseln.

Wer kündigt den aktuellen Stromvertrag?

Die Kündigung des Stromvertrags übernimmt der neue Anbieter. Um Schwierigkeiten bei der Umstellung zu vermeiden, sollte eine Kündigung niemals eigenständig vorgenommen werden. Der neue Stromversorger kündigt den Vertrag je nach den bestehenden Kündigungsfristen und vereinbart mit dem jetzigen Anbieter einen Wechseltermin. Sobald dieser feststeht, erhält der Neukunde eine entsprechende Auftragsbestätigung mit dem genauen Termin des Wechsels.

Wie lange dauert ein Wechsel des Stromanbieters?

Im Regelfall dauert die Umstellung auf den neuen Anbieter zwischen 6 und 8 Wochen. Dies liegt an den entsprechenden gesetzlichen Fristen, die hierbei eingehalten werden müssen. Zudem kann es zu Verzögerungen aufgrund noch bestehender Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen kommen. Befindet sich der Verbraucher mit Zahlungen bei seinem jetzigen Anbieter in Rückstand, so kann dieser einen Wechsel ablehnen. Der Kunde muss dann zunächst alle offenen Beträge begleichen. Erst dann kann der Wechsel des Stromanbieters vorgenommen werden.

Muss der Vermieter über den Wechsel informiert werden?

Für den Fall, dass der Kunde die Stromrechnungen direkt von seinem Energieversorger erhalten und mit diesem einen eigenen Vertrag abgeschlossen hat, muss der Vermieter nicht über den Wechsel in Kenntnis gesetzt werden. Wichtig ist zudem, dass ein separater Stromzähler für die entsprechende Wohnung vorhanden ist. Der Vermieter ist nur dann zu informieren, wenn dieser als Vertragspartner des Stromanbieters auftritt und dem Mieter eine separate Rechnung über den verbrauchten Strom stellt.

Besteht auch die bei Wärmepumpen die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln?

Nein das ist leider nicht möglich. Günstige Sondertarife für Wärmepumpen werden ausschließlich durch den regionalen Grundversorger angeboten.

Ist der Wechsel des Stromanbieters mit Kosten verbunden?

Nein, ein Wechsel ist generell für den Verbraucher kostenfrei. Weder der Bisherige noch der neue Stromanbieter stellten für den Wechsel eine Gebühr in Rechnung.

Muss der Zählerstand notiert werden?

Am Tag des Wechsels sollte der Kunde den Zählerstand ablesen und diesen dokumentieren. Dies gilt übrigens auch im Falle einer Preiserhöhung oder eines Umzugs. Durch eine genaue Dokumentation des Stromverbrauchs lässt sich eine taggenaue Abrechnung erstellen.

Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten werden?

Dies ist abhängig vom aktuellen Stromvertrag. Verbraucher können die Bedingungen zu Kündigung als den jeweiligen Vertragsbedingungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stromanbieters entnehmen. Entscheidend sind dabei immer die zum Abschluss des Vertrages gültigen Bestimmungen. Neben einer ordentlichen Kündigung haben Verbraucher im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Hierfür besteht bei den meisten Anbietern nur eine kurze Frist von 14 Tagen. Dies wäre dann der einzige Fall, indem eine Kündigung durch den Verbraucher sinnvoll ist. Der neue Anbieter sollte dann jedoch über die bereits erfolgte Kündigung informiert werden.

Was ändert sich nach einem Wechsel des Stromanbieters?

Für den Verbraucher besteht die einzige Änderung darin, dass die Rechnung nun von einem neuen Anbieter gestellt wird und entsprechend günstiger ausfällt. Was die Stromzähler sowie die Wartung des Leitungsnetzes betrifft, ist auch nach einem Wechsel der örtliche Grundversorger verantwortlich.

Müssen beim Wechsel Änderungen am Stromzähler vorgenommen werden?

Da der Zähler weiterhin Eigentum des örtlichen Versorgers bleibt, sind hier keine Änderungen erforderlich. Es muss am Tag des Wechsels auch kein Techniker vorbeikommen, um den Zähler neu einzustellen. Der bisherige Stromzähler kann einfach auch für den neuen Stromanbieter unverändert weitergenutzt werden.

Werden zu viel bezahlte Abschläge erstattet?

In den meisten Fällen sendet der bisherige Anbieter eine Abschlussrechnung, welche den gesamten Verbrauch bis zum Tag des Wechsels beinhaltet. Darin werden auch die gezahlten Abschlagszahlungen verrechnet. Sind die Zahlungen höher als der Verbrauch, dann wird der zu viel gezahlte Betrag im Normalfall wieder erstattet. Es gibt jedoch auch gewisse Sondertarife und Strompakete. In diesem Fall kauft der Kunde eine feste Menge Strom im Voraus ein. Liegt der tatsächliche Verbrauch darunter, dann verfallen die zu viel bezahlten Kilowattstunden. Dementsprechend werden auch keine Beträge erstattet.

Wo befindet sich der Stromzähler?

In vielen Fällen befinden sich die Zählerkasten im Flur oder im Keller des Wohnhauses. Um den richtigen Zähler zu finden, sollte man auf die Zählernummer achten. Diese befindet sich in der Regel oben auf der Rechnung. Auf dem Zählerkasten ist die Zählernummer ebenfalls angebracht. Für genauere Nachfragen steht hier auch der Vermieter zur Verfügung, welcher einen entsprechenden Plan über die einzelnen Stromzähler hat.

Kann es zu Ausfällen bei der Stromversorgung kommen?

Nein, zu einem Ausfall des Stroms kann es nicht kommen. Der regionale Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, für eine unterbrechungsfreie Stromlieferung zu sorgen. Dies gilt sowohl bei etwaigen Schwierigkeiten am Tag des Wechsels wie auch bei einer eventuellen Insolvenz des Stromanbieters. Die Versorgungspflicht besteht für volle 3 Monate. In diesem Zeitraum können sich die Verbraucher entweder einen neuen Anbieter suchen oder einen Vertrag mit dem örtlichen Versorger abschließen.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Wer umzieht, wird in der Regel zunächst vom regionalen Energieversorger mit Strom beliefert. Dies wird so gehandhabt, um eine reibungslose und unterbrechungsfreie Stromversorgung zu gewährleisten. Nach dem Umzug hat der Kunde dann 6 Wochen Zeit, um sich einen neuen Stromanbieter zu suchen. Dieser kündigt dann den Vertrag mit dem regionalen Versorger. Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, mit dem örtlichen Energieversorger einen Vertrag abschließen.

Wie ermittelt man den jährlichen Stromverbrauch?

Wer einen neuen Stromvertrag abschließen möchte, der muss dabei auch eine Einschätzung betreffs seines jährlichen Stromverbrauchs abgeben. Diesen findet man beispielsweise auf einer vergangenen Stromrechnung. Liegt diese nicht mehr vor, kann man auch folgende Vergleichswerte nutzen:

  • Einpersonen-Haushalt: 1500 kWh
  • Zweipersonen-Haushalt: 2500 kWh
  • Vierpersonen-Haushalt: 4000 kWh
  • fünf oder mehr Personen: 5600 kWh / Jahr

Allerdings handelt es sich dabei nur um Durchschnittswerte, die je nach Haushalt auch geringer oder höher ausfallen können.

Besteht für den neuen Stromvertrag ein Widerrufsrecht?

Wurde der Vertrag online abgeschlossen, haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Über dieses wird der Kunde schriftlich durch seinen neuen Stromanbieter informiert. In der Regel erhält man diese zusammen mit der Bestätigungsmail. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Belehrung zugestellt wurde.

Was sind Strompakete?

Bei einem Strompaket kauft der Kunde eine gewisse Menge an Kilowattstunden im Voraus ein. Diese Tarife sind in den meisten Fällen günstiger als bei einer verbrauchsbedingten Abrechnung. Strompakete lohnen sich allerdings nur dann, wenn der Verbraucher seinen jährlichen Stromverbrauch möglichst genau einschätzen kann. Wird nur weniger Strom verbraucht, dann verfällt die zu viel bezahlte Menge. Bei einem höheren Verbrauch wird die über das Strompaket hinausgehende Anzahl an Kilowattstunden oftmals zu einem sehr hohen Preis berechnet.

Sind Tarife mit einer jährlichen Vorauszahlung zu empfehlen?

Diese Frage lässt sich nicht generell mit ja oder nein beantworten. Zum einen ist es so, dass Tarife mit einer Vorauszahlung des Stromverbrauchs für ein Jahr oftmals den günstigsten Strom anbieten. Der Stromanbieter spart sich dabei die Kosten einer umfangreichen Buchhaltung und muss auch keine Zahlungsausfälle fürchten. Kommt es dagegen zur Insolvenz des Stromanbieters, sind die eingezahlten Beträge in der Regel verloren. Bevor man sich für einen solchen Vertrag entscheidet, sollte man sich sehr genau über das betreffende Unternehmen informieren.

Was bedeutet eine eingeschränkte Preisgarantie?

Viele Anbieter gewähren für Neukunden eine zeitlich begrenzte Preisgarantie. Das bedeutet, dass erhöhte Einkaufspreise in dieser Zeit nicht an den Kunden weitergegeben werden. Kommt es dagegen zu Erhöhungen bei der Steuer bzw. den staatlichen Umlagen, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. In den meisten Fällen besteht bei Verträgen mit einer Preisgarantie eine Vertragslaufzeit, die der Dauer der Preisgarantie entspricht.

Wie verhält es sich mit Rabatten für Neukunden?

Viele Stromanbieter werben mit attraktiven Rabatten und Preisnachlässen um neue Kunden. Dabei ist es in der Regel so, dass die Verrechnung nach Ablauf von 12 Monaten erfolgt. Der entsprechende Betrag wird dann direkt bei der aktuellen Rechnung berücksichtigt. Für den Fall, dass der Kunde bereits vor Ablauf des Jahres seinen Vertrag wieder kündigt, verliert er auch den Anspruch auf den Preisnachlass.