Atomausstieg

Die Debatte um den Atomausstieg wogt schon seit Jahrzehnten durch Deutschland. Einerseits galt die Atomkraft lange als eine effiziente und relativ saubere Energiegewinnungsmethode, an die man sich hierzulande gewöhnt hatte. Eine Umrüstung auf andere Energieträger würde massive Kosten verursachen, zumal in den Bau der Kernkraftwerke bereits viel Geld investiert wurde. Andererseits weiß man spätestens seit den Unfällen von Harrisburg und Tschernobyl um die großen gesundheitlichen und umweltbezogenen Gefahren, die bei einer Kernschmelze in einem Atomreaktor entstehen können. Das wohl massivste Problem aber ist die Endlagerung der Atomabfälle, denn diese geben in der Regel noch mehrere Millionen Jahre lang radioaktive Strahlung ab. Die bisher favorisierte Lösung des Salzstocks von Gorleben im Wendland wurde auch von Experten immer wieder aufgrund der dort sehr fraglichen Undurchlässigkeit kritisiert.

Das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima hat die Bundesregierung am 30. Juni 2011 das „13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“ vorgelegt, welches den Atomausstieg regeln soll und mit einer großen Mehrheit vom Bundestag beschlossen wurde. Demnach werden bis zum Jahr 2022 alle Atomkraftwerke vom Netz genommen. Bereits jetzt wurden acht Reaktoren abgeschaltet und sollen demnächst zurückgebaut werden. Diese Entscheidung verändert den Energiemarkt in Deutschland außerordentlich. Die Atomkraft hatte bislang einen Anteil von ca. 10 % an der Primärenergie und von ca. 22 % an der Stromerzeugung. Nach dem Atomausstieg muss dieser Strom also künftig aus anderen Energieträgern gewonnen werden. Da die Rückkehr zu fossilen Energien einen hohen CO2-Ausstoß nach sich zieht und damit den Klimawandel beschleunigen könnte, unterstützt die deutsche Regierung die Forschungsanstrengungen zur Nutzung regenerativer Energien wie Windkraft, Wasserkraft oder Solarenergie sowie den Bau entsprechender Anlagen.