EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

Beim EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) handelt es sich um ein deutsches Gesetz welches im April 2000 in Kraft trat. Durch das EEG soll den Erneuerbaren Energien Vorrang gegenüber anderen Formen der Energiegewinnung eingeräumt werden. Das Gesetz hat somit zum Ziel, die Abhängigkeit von der Kernkraft und von fossilen Energieformen wie beispielsweise Öl, Gas oder Kohle zu reduzieren. Beim EEG steht jedoch nicht der finanzielle Aspekt des Energiesparens im Vordergrund, sondern der Klimaschutz. Das Gesetz stellt somit eine der wichtigsten Maßnahmen im Klimaschutzpaket seitens der Bundesregierung dar. Das Gesetz wird dabei von der Bundesregierung stetig aktualisiert, in dem beispielsweise Veränderungen, Verbesserungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, die zu einer schnelleren Durchsetzung zur Klimawende beitragen können.

Finanzielle Anreize für Ökostromanbieter

Das EEG-Gesetz bietet auf der praktischen Seite eine maßgebliche Stütze für den Ausbau von Energieanlagen für Solarstrom, Windkraft oder Erdwärme. Die Unterstützung gemäß dem EEG bei der deutschen Ausweitung der Anlagen zum Ausbau der erneuerbaren Energie wird dabei in erster Linie durch finanzielle Förderung entsprechender Projekte gewährleistet. So können beispielsweise sowohl Firmen als auch Privatpersonen hierzulande eine staatliche Vergütung erhalten, wenn sie ihre Quellen zur Energiegewinnung auf Sonnenenergie, Erdwärme oder Windkraft umstellen.

So funktioniert das Erneuerbare Energien Gesetz

Vom Prinzip ist das EEG ganz einfach: Betreiber von Anlagen die regenerativen Strom erzeugen erhalten für einen Zeitraum von i.d.R. 20 Jahren eine feste Vergütung pro Kilowattstunde.

Hierbei richtet sich die zu erzielende Einspeisevergütung nach Art und Standort der Stromerzeugung sowie nach den Anlagengrößen. Der Vergütungssatz bleibt dabei für jede einzelne Anlage über den Zeitraum der 20 Jahre gleich, unterliegt jedoch einer in der Regel jährlichen Degression um einen gewissen Prozentsatz. Das heißt, dass sich die Einspeisevergütung welche auf 20 Jahre garantierte ist, niedriger ausfällt, umso später die Anlage ans Netz geht. Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem Grundprinzip der Degression bei der Förderung des EEG, die Erneuerbaren Energien schneller an den Strommarkt heranzuführen.

Zu einem Ökostromanbieter wechseln

Seit einiger Zeit ist der Begriff Ökostrom ein fester Bestandteil, wenn es um die Energieversorgung geht. Doch hier verstecken sich viele Möglichkeiten, um eine saubere Energie zu gewinnen. Doch alle haben eines gemeinsam, sie nutzen dabei die Natur. Die bekanntesten sind Solarenergie, Windkraft und Wasserkraft. Als Verbraucher können Sie allerdings nicht erkennen, ob es sich auch um umweltfreundlichen Strom handelt, der durch die Leitungen fließt. Deshalb gibt es zur Orientierung mittlerweile Zertifikate, die auf den umweltbewussten Strom hinweisen. Näheres zu den einzelnen Zertifikaten entnehmen Sie bitte direkt unserem Stromrechner.

Was geschieht im Falle einer Störung?

Auch wenn der Haushalt nach dem Wechsel des Stromanbieters von einem neuen Anbieter mit grünem Strom beliefert wird, ist man dennoch bei Störungen vor möglichen Versorgungslücken abgesichert: In diesem Fall springt der regionale Versorger ein, eine ständige Versorgung mit Strom ist also selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz des neuen Anbieters gewährleistet.

Weitere Informationen zum EEG sowie der EEG Umlage